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4. Gefahrenübergang
4.1. Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über.
4.2. Bei Zustellung der Ware durch CG Shop e.U. erfolgt der Gefahrenübergang mit der Übergabe an dem mit den Versand betrauten Dritten (üblicherweise an die Post AG oder einen Botendienst).
Ist der Kunde Verbraucher gem. KSchG erfolgt der Gefahrenübergang erst bei der Übergabe der Ware an der Haustüre.